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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Die Kausalität im Strafrecht (Strafrecht)

Um entscheiden zu können, ob eine Person sich wegen einer bestimmten Handlung strafbar gemacht hat, muss geprüft werden, ob der Tatbestand der in Betracht kommenden Norm vorliegt und der Täter rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

Im Rahmen des Tatbestandes werden also zunächst die Tathandlung und der Taterfolg geprüft. Weiterhin muss zwischen der Tathandlung und dem Taterfolg eine bestimmte Verbindung bestehen. Diese Verbindung wird Kausalität genannt und ist bei den Erfolgsdelikten ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Nach der schon vom Reichsgericht anerkannten Äquivalenztheorie (conditio-sine-qua-non-Formel) ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, kausal (RGSt 1, 373; BGHSt 1, 332).

Im Rahmen der Kausalitätsprüfung können sich einzelne Kausalitätsprobleme ergeben, die die Entscheidung, ob eine Handlung für den Erfolg kausal war oder nicht, nicht ganz einfach machen.

 

Entscheiden Sie, ob die jeweilige Handlung des T1 für den Erfolg, nämlich des Tod des O, kausal war.
kausal
nicht kausal
T1 ertränkt den O in der Havel.
Die Handlung des T1 war für den Tod des O kausal, denn hätte der T1 den O nicht ertränkt, wäre der O noch am Leben.
T1 erschießt den O. Der O wäre allerdings aufgrund eines Herzinfarktes im selben Moment sowieso gestorben.
Die Handlung des T1 war für den Tod des O kausal. Hypothetische Kausalverläufe werden i. R. d. Äquivalenztheorie nicht berücksichtigt.
T1 tötet den O bevor dieser in ein Flugzeug steigt. Das Flugzeug explodierte durch einen von T2 verübten Terroranschlag. Es gab keine Überlebenden. O wäre also höchstwahrscheinlich sowieso gestorben.
Die Handlung des T1 war kausal. Dass O sowieso gestorben wäre kann nicht berücksichtigt werden.
T1 und T2 wollen beide den O töten, wissen aber nichts vonei-nander. Beide setzen ihren Plan am selben Tag in die Tat um. Beide geben dem O eine für sich nicht tödliche Menge Gift. Erst beide Mengen Gift zusammen sind tödlich. O stirbt.

Die Handlung des T1 war kausal, auch wenn seine Handlung allein den Erfolg nicht herbeigeführt hätte. Dies ist ein Fall der sogenannten alternativen Kausalität.

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