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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Rechtswissenschaftliches Arbeiten

Befragt man Jurastudierende zu Beginn des ersten Semesters, wie sie sich rechtswissenschaftliches Arbeiten vorstellen, lassen sich zumeist zwei Lager ausmachen. Das eine Lager stellt sich vor, dass es im Jurastudium darum geht, über Recht und Gerechtigkeit zu diskutieren. Das andere Lager meint, das juristische Studium sei staubtrocken, denn man müsse schließlich alles auswendig lernen. Genau genommen trifft beides nicht zu!

Natürlich ist ein großer Bestandteil des Studiums neben dem Besuch der Vorlesungen und Anwendungskurse das Selbststudium zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen. Allerdings ist Jura auch und gerade dann, wenn sich die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechtsgebieten erschließen, eine spannende Materie. Hat man das juristische Handwerkszeug erst einmal anzuwenden erlernt, so wird man bald feststellen, dass sich neue juristische Thematiken leichter und schneller erschließen.

Als ein Element zur Modernisierung von Lehren und Lernen setzt der Fachbereich zunehmend E-Learning-Methoden ein. Das Angebot umfasst zahlreiche Online-Kurse zu den Kernfächern mit interaktiven Elementen und Selbsttests für die Studierenden.

  • Netlaw: Dieses fächerübergreifende Projekt des Fachbereichs Rechtswissenschaft, zentral koordiniert vom Arbeitsbereich Univ.-Prof. Dr. Czeguhn, zielt auf die Ergänzung der Einführungsvorlesungen Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht durch E-Learning-Angebote in Form eines dialogorientierten Szenarios.
  • Culpanet: Das Projekt Culpanet des Arbeitsbereichs Univ.-Prof. Dr. Czeguhn dient der Ergänzung der Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil durch E-Learning-Angebote in Form eines dialogorientierten Szenarios.

  • Hauptstadtfälle: Gemeinsames Projekt der Arbeitsbereiche von Univ.-Professorin Dr. Krieger und Univ.-Prof. Dr. Heintzen

  • Netjura: E-Learning im Privatversicherungsrecht, Gesellschaftsrecht und Bürgerlichen Recht, betreut vom Arbeitsbereich von  Univ.-Professor Dr. Christian Armbrüster.

  • Außerdem werden zunehmend Veranstaltungen im Aufbaubereich mit E-Learning Angeboten ergänzt.

Wie ein Gang durch die Bibliothek des Fachbereichs Rechtswissenschaft mit ihren fast 800.000 Bänden zeigt, ist die Rechtswissenschaft eine Buchwissenschaft. Will man ein juristisches Problem ergründen, stehen einem hierzu neben Lehrbüchern, Fallbüchern und Kommentaren u. a. auch Gerichtsentscheidungssammlungen und Zeitschriften zur Verfügung. Darüber hinaus kommt man bei der Recherche nicht mehr ohne juristische Datenbanken, auf die man von der Bibliothek aus zugreifen kann, aus.

In der Methodik der Falllösung juristischer Sachverhalte zeigt sich die ganz eigene Denkweise der JuristInnen. Diese zunächst befremdliche Art des Denkens wird dem Studierenden bereits während der ersten Semester in „Fleisch und Blut“ übergehen. Die StudienanfängerInnen werden gleich zu Beginn des Studiums den sogenannten Gutachtenstil erlernen. Für die Falllösung muss zunächst der Lebenssachverhalt richtig und vollständig erfasst werden, damit er anschließend analysiert und rechtlich bewertet werden kann. Anders als im gerichtlichen Urteil, in dem die RichterInnen das Ergebnis voranstellen und im Weiteren begründen, ist Aufgabe der Studierenden den vorgegebenen Sachverhalt unter Beantwortung der Fragestellung gutachterlich zu würdigen. Hierfür ist eine vierschrittige Gedankenfolge, die aus dem Obersatz, der Definition, der Subsumtion und einem Ergebnis besteht, abzuarbeiten.

hierzu: Tettinger, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, 3. Auflage, Rn. 198.

Im Rahmen der Rechtswissenschaft bedeutet wissenschaftliches Arbeiten die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Texten. Das heißt, dass man Gedanken Dritter zur Kenntnis nimmt, sie versteht, gegebenenfalls in andere Gedanken einordnet und sich mit ihnen kritisch auseinandersetzt. Hierbei ist es besonders wichtig, fremde Gedanken als solche zu kennzeichnen und deutlich zu machen, bei welchen es sich um eigene Ideen handelt.

hierzu: Tettinger, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, 3. Auflage, Rn. 4.

Law Clinics sind ein innovatives Lehrformat, das Studierende die juristische Arbeitswelt erleben lässt und sie intensiv mit der Praxis in Verbindung bringt. Das Besondere dabei ist, dass die Studierenden in Kleingruppen an echten, aktuellen Fällen lernen. Dabei erarbeiten sie unter Anleitung von Praktikerinnen und Praktikern selbstständig ein konkretes Ergebnis, das später in der Praxis umgesetzt wird, etwa einen Antrag oder Schriftsatz. Die FU Law Clinic „Praxis der Strafverteidigung“ bietet diese Form der Ausbildung im Strafrecht an. In jedem Durchgang können 25 Studierende im Hauptstudium über zwei Semester die Tätigkeit der Strafverteidigung aus erster Hand kennenlernen. In zwei Lehrveranstaltungen, einem Praktikum und der Fallarbeit werden die rechtlichen Grundlagen der Strafverteidigung ebenso wie Schlüsselqualifikationen für dieses Arbeitsfeld vermittelt. Dabei werden die Studierenden von erfahrenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern unterrichtet und angeleitet, die Fälle aus ihrer Praxis einbringen.

Wie läuft die FU Law Clinic ab?

Die FU Law Clinic bietet den teilnehmenden Studierenden in einem auf zwei Semestern angelegten Programm einen intensiven Einblick in die Welt der Strafverteidigung und ein berufsvorbereitendes Angebot in dem besonders relevanten anwaltlichen Bereich. Das Programm der Law Clinic setzt sich aus drei Elementen zusammen und erstreckt sich über zwei Semester:

  • Im ersten Semester wird eine Projektgruppe Strafverteidigung angeboten, die in das Strafverfahrensrecht und die Strafverteidigung einführt.

  • In der vorlesungsfreien Zeit zwischen den beiden Semestern absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Praktika bei ausgewiesenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern.

  • Im zweiten Semester des Programms wird ein Seminar zur Fallbearbeitung angeboten, in dem die Teilnehmenden in Kleingruppen unter Anleitung erfahrener Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Fällen aus der Praxis arbeiten.

  • Während der Phase der Law Clinic können die teilnehmenden Studierenden kostenlos an Fortbildungsveranstaltungen der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. teilnehmen.

Weitere Informationen: Webauftritt der FU Law Clinic "Praxis der Strafverteidigung"

Eine Möglichkeit, sich im juristischen Bereich in spielerischer Art und Weise weiterzubilden, sind sogenannte Moot Courts. Hierbei handelt es sich um Wettbewerbe, die teils deutschlandweit, teils auch europa- oder gar weltweit zwischen den rechtswissenschaftlichen Fakultäten ausgetragen werden. Ein Moot Court (zu deutsch „hypothetisches/fiktives Gericht“) ist eine simulierte mündliche Verhandlung, bei der jeweils zwei Teams von unterschiedlichen Universitäten gegeneinander antreten und jeweils eine der vor dem Gericht verhandelnden Parteien darstellen. Der zu behandelnde Sachverhalt wird den Teams, die auch vorbereitende Schriftsätze entwerfen, vor der Verhandlung mitgeteilt. Die fiktiven RichterInnen, die dem Moot Court vorsitzen, sind zumeist im wahren Leben ebenfalls RichterInnen oder HochschulprofessorInnen. Für die Art und Weise des Vortrags, die Argumentationslinien etc. werden Punkte vergeben. Das Team, das mehr Punkte erreicht, zieht in die nächste Runde ein.

Angebot am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin:

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität bietet die Möglichkeit an internationalen und englischsprachigen Moot Courts teilzunehmen, bei denen die TeilnehmerInnen der Freien Universität Berlin in den letzten Jahren äußerst erfolgreich waren. Hier sind der European Law Moot Court, der Philip C. Jessup Moot Court und der Willem C. Vis Commercial Arbitration Moot Court zu nennen.

Darüber hinaus kann an einem Model United Nations und einem Model European Union teilgenommen werden, einer simulierten Verhandlung bei einer internationalen Organisation, wie beispielsweise dem UN-Sicherheitsrat bzw. der Europäischen Union.