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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht ist das Recht der staatlichen Organisation und des Verhältnisses zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Das betrifft überwiegend nationales Recht, also vom deutschen Staat gesetztes Recht. Dieser hat dabei aber auch unionsrechtliche und völkerrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Die höchste Ebene der staatlichen Rechtsetzung ist die Verfassung, das Grundgesetz. Es enthält Regeln für die Entstehung und Handhabung des deutschen Rechts und die Zulässigkeit seiner Inhalte, die vor allem durch die Grundrechte der Bürger bestimmt werden. Es enthält ferner Regeln für das Zusammenspiel der obersten Staatsorgane im Bund und in den Ländern und deren Legitimation durch das Volk. Es bestimmt somit im Zusammenspiel mit den Verfassungen der Länder, dass und wie sich der gegenwärtige deutsche Bundesstaat als ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat darstellt. Zum Öffentlichen Recht gehört ferner das Recht der Verwaltung als der vollziehenden Gewalt, neben der gesetzgebenden und der rechtsprechenden Gewalt. Das Verwaltungsrecht kennt allgemeine Regeln, die sich vor allem auf das Verfahren der Verwaltung beziehen und sogenannte besondere Materien, die breit aufgefächert sind und alle Lebensbereiche betreffen, in denen Staat und Bürger einander begegnen, z.B. das Baurecht und das Recht des Umweltschutzes, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Kommunalrecht, das Steuerrecht, das Sozialrecht und das Aufenthaltsrecht.

 

Module innerhalb des Studienbereiches:

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die tragenden Staatsprinzipien sowie die Funktionsweisen und Kompetenzen der Staatsorgane sowie die staatlichen Funktionen als Grundlage für das weitere Verständnis des gesamten Öffentlichen Rechts veranschaulichen.

Inhalte: Das Modul beginnt mit einer Darstellung der Grundlagen des Öffentlichen Rechts und behandelt insoweit vor allem die Begriffe von „Staat“ und „Rechtsordnung“. Den Schwerpunkt bildet die im Anschluss erfolgende Behandlung des Staatsorganisationsrechts der Bundesrepublik Deutschland, dessen Erörterung sich in drei Hauptteile gliedert: Zunächst werden die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat) und Staatsziele (Umweltschutz und Tierschutz) vermittelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Staatsorgane an (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Überdies werden die Staatsfunktionen erörtert, also Gesetzgebung, Verwaltung sowie Rechtsprechung und Gerichtsverfassung.

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verstehen die Funktionen der Grund- und Menschenrechte als subjektive Freiheits-, Leistungs- und Teilhaberechte des Individuums gegenüber dem Staat sowie zugleich als staatliche objektive Wertentscheidungen. Die Studentinnen und Studenten können außerdem das zur Durchsetzung der Grundrechte relevante Prozessrecht (insbesondere die Individualverfassungsbeschwerde) darstellen und praktische Fälle prozessual beurteilen. Des Weiteren können die Studentinnen und Studenten Techniken der Falllösung anwenden und sich im Gutachtenstil ausdrücken.

Inhalte: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Bedeutung und Funktionsweise der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anhand einzelner Grundrechte wird den Studentinnen und Studenten die deutsche Grundrechtsdogmatik näher gebracht; Schutzbereiche einzelner Grundrechte und staatliche Eingriffsmöglichkeiten werden unter Einbeziehung wegweisender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen. Ferner werden die europäischen Menschenrechte, ihre Verankerung in der EMRK und ihr Verhältnis zu den Grund- und Menschenrechten des Grundgesetzes behandelt. Gegenstand des Moduls ist außerdem das Verfassungsprozessrecht, soweit es für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können neben Grundkenntnissen die Systematik des Verwaltungsrechts darstellen. Die Studentinnen und Studenten verstehen die Rechtsgrundlagen, die für die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle in Ausbildung und juristischer Praxis unentbehrlich sind. Die Studentinnen und Studenten können auch überblicksartig Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschreiben. Insbesondere verstehen sie die Abgrenzung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit und können die Voraussetzungen und rechtlichen Probleme der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart interpretieren, dass sie einen praktischen Fall auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können. Außerdem können die Studentinnen und Studenten das Staatshaftungsrecht überblicksartig benennen. Sie können für den jeweils konkreten Fall den vorliegenden Fall staatlicher Haftung klassifizieren und die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Anspruchsgrundlagen darstellen.

Inhalte: Das Modul befasst sich mit der Organisation, dem Personal und der Finanzierung der Verwaltung, ihrer Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt) sowie deren Entstehung, Wirkung, Durchsetzung und Kontrolle. Inhaltlich setzt dieses Modul Grundkenntnisse im Verfassungsrecht voraus, die durch die Module "Einführung in das Öffentliche Recht" und "Grund- und Menschenrechte" vermittelt werden. Außerdem werden die Grundsätze des Staatshaftungsrechts gestreift, d. h. diejenigen nicht einheitlich kodifizierten Regelungen betreffend die Voraussetzungen für das Einstehen des Staates für Schäden durch rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten sowie die Rechtsfolgenseite (Wiederherstellung des früheren Zustandes, Ersatz- oder Ausgleichsleistungen).

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die Grundzüge des Besonderen Verwaltungsrechts darstellen. Im Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts können die Studentinnen und Studenten die wichtigsten Bereiche des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht), des Polizei- und Ordnungsrechts (einschließlich der Verwaltungsvollstreckung und des Versammlungsrechts) sowie des Kommunalrechts anwenden. Außerdem können die Studentinnen und Studenten die Voraussetzungen und rechtlichen Probleme der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart interpretieren, dass sie einen konkreten Fall aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können.

Inhalte: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berliner Landesrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Baurecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Kommunalrecht und in dem für die betreffenden Materien relevanten Verwaltungsprozessrecht. Darüber hinaus wird das System der Verfahrensarten im Verwaltungsprozessrecht behandelt. Schwerpunkte sind der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg, Verfahrensarten (einschließlich vorläufiger Rechtsschutz) und Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeitsfragen sowie der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die Leitlinien und Spezifika der verfassungsrechtlichen Öffnung zum Völker- und Europarecht veranschaulichen. Sie können verfassungsrechtliche Öffnungserscheinungen analysieren und beurteilen sowie die rechtlichen Strukturen der einzelnen Ebenen in ein Verhältnis zueinander setzen.

Inhalte: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten – aufbauend auf bereits erworbenen staatsrechtlichen Kenntnissen – die Möglichkeit einer weiterführenden Auseinandersetzung mit dem Aspekt der Öffnung des Verfassungsrechts zum Völker- und Europarecht. Erläutert und diskutiert werden das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht, die Auswärtige Gewalt unter den Gesichtspunkten von Organ- und Verbandskompetenz sowie das Zusammenspiel zwischen Verfassungs- und Völkerrecht bei Friedenssicherung und Verteidigung. Zudem werden die Grundlagen der Europäischen Union, verstanden als Staaten- und Verfassungsverbund, vermittelt. Dabei werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess (Art. 23 GG), die verfassungsrechtliche Strukturparallelität im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund (im Hinblick auf Demokratie, Subsidiarität, Rechtstaatlichkeit, Grundrechtsschutz), die Besonderheiten der Rechtsanwendung wie unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang des Unionsrechts sowie die Rolle der nationalen Gerichte – mit einem Schwerpunkt auf dem Verhältnis von EuGH und BVerfG – verdeutlicht.