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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Schwerpunktbereiche

Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer und der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums sind eine Studienabschlussarbeit und eine Klausur zu absolvieren. Die im Schwerpunktbereichsstudium erzielt Note geht zu 30 Prozent in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin stellt seinen Studierenden für die Abrundung ihres persönlichen Profils ein breites Spektrum an rechtswissenschaftlichen Spezialisierungen zur Auswahl, in denen sich auch die Forschungsschwerpunkte der Hochschullehrer/innen wiederfinden. Innovative Forschung und praxisorientierte Lehre bieten die Gewähr für ein spannendes Schwerpunktbereichsstudium.


Wählbare Schwerpunktbereiche:

  •     Römische Rechtsgeschichte
  •     Deutsche Rechtsgeschichte
  •     Rechtstheorie
  •     Rechtsvergleichung
  •     Deutsches und europäisches Verbraucherprivatrecht
  •     Privatversicherungsrecht
  •     Internationales Privatrecht
  •     Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
  •     Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz
  •     Gesellschaftsrecht
  •     Konzern- und Umwandlungsrecht
  •     Allgemeines Steuerrecht
  •     Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht
  •     Individualarbeitsrecht
  •     Kollektivarbeitsrecht
  •     Sozialversicherungsrecht
  •     Kriminologie
  •     Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht
  •     Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht
  •     Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht
  •     Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht
  •     Öffentliches Wirtschaftsrecht
  •     Deutsches und Europäisches Umweltrecht
  •     Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht
  •     Völkerrecht
  •     Europarecht
  •     Rechtsvergleichung