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Was ist eigentlich ein Staat? - Die Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek (Öffentliches Recht)
Die Aussagen, dass ein Staatsgebiet ein bestimmter Teil der Erdoberfläche ist und der Staat seine Hoheit nur innerhalb seiner territorialen Grenzen ausübt, das Staatvolk aus der Gesamtheit der Staatsangehörigen besteht und die Staatsgewalt eine originäre Herrschaftsmacht über das Staatsgebiet und die sich dort aufhaltenden Menschen ist, sind diejenigen Aussagen, die richtig sind (siehe hierzu insgesamt Sodan/Ziekow, 5. Auflage, 2012, § 4, Rn. 1ff.).
Beschäftigen wir uns näher mit der Staatsgewalt. Träger der Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland ist gem. Art. 20 II 1 GG das Deutsche Volk. Die Ausübung der drei Teilgewalten, also der Legislative, der Exekutive und der Judikative, ist auf verschiedene Organe verteilt.
Ordnen Sie die Begriffe Legislative, Exekutive und Judikative den jeweils richtigen Begriffen und Organen zu!
Die Legislative, auch gesetzgebende Gewalt genannt, wird durch das Parlament ausgeübt, das die Gesetze verabschiedet. Auf Bundesebene ist dies der Bundestag, auf Ebene des Landes Berlin das Abgeordnetenhaus.
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