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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Grundlagenfächer

In den Grundlagenfächern werden die Hintergründe der heutigen (europäischen) Rechtsordnungen vermittelt. Ein grundlegendes Verständnis der geltenden Regelungen hilft nicht nur beim Erlernen derselben, sondern führt auch zu einem sicheren Umgang mit dem Recht und fördert die Fähigkeit zu kreativem Umgang mit seinen Normen, wie es für Falllösungen und Praxis wichtig ist. Da das Recht kein künstlich konstruiertes Wissensgebiet, sondern ein über Jahrtausende gewachsenes System von Regeln darstellt, die Menschen helfen, friedlich und geordnet miteinander leben zu können, ist die Kenntnis der Hintergründe für eine sinnvolle Weiterentwicklung und Anwendung des Rechts unerlässlich. Durch Vermittlung der Gründe für bestehende Normen in gedanklicher und historischer Perspektive sowie durch das Erlernen der Methodik von Rechtsschöpfung und von Argumentationen in der Anwendung wird der Blick der Studierenden auf die Zusammenhänge, Gründe und Wirkungen von rechtlichen Regelungen, die ihren Niederschlag in Gesetzen und deren Anwendung durch Gerichte und Behörden finden, geschärft und eine fundierte kritische Auseinandersetzung mit unserer Rechtsordnung und ihren einzelnen Bestandteilen ermöglicht.

 

Module innerhalb des Studienbereiches:

Qualifikationsziele: Durch Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung unseres Rechts in einen europäischen Zusammenhang interpretieren. Durch Vertiefung in der Exegese können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

Inhalte: Das Modul bietet einen umfassenden, wenn auch kursorischen Einblick in die Europäische Rechtsgeschichte. Schwerpunkte sind das Römisches Recht und die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte. Das Römische Recht behandelt die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Rechts ebenso wie grundlegende Elemente des römischen Privatrechts einschließlich ihrer Wirkungen auf das geltende Recht und die Rezeptionsgeschichte mit ihren europäischen Folgen. Über die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte wird ein punktuell vertiefter Überblick über die Rechtsgeschichte der fränkischen Zeit, im Übrigen ab dem 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1990 gegeben. In den Übungen steht die für die Exegese charakteristische Beschäftigung mit den Quellentexten im Vordergrund.

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten überblicken in Grundzügen Rolle, Funktion, Werte und Ziele des Rechts in der Gesellschaft. Sie erkennen allgemeine Strukturen juristischer Argumentationen und Maßstäbe der Rechtsbegründung und Rechtsanwendung und sind für die kritische Auseinandersetzung mit Normen, Urteilen und juristischer Dogmatik sensibilisiert. Die Fähigkeit der Studentinnen und Studenten zur Kommunikation und Strukturierung komplexer Probleme sowie der Gerechtigkeitssinn werden geschärft.

Inhalte: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick in die strukturellen, normativen und empirischen Hintergründe des Rechts in der Gesellschaft. Die Rechtstheorie umfasst ein weites Spektrum an methodischen Zugängen:

  • Die Methodenlehre erschließt das Verstehen und Anwenden von Rechtstexten im Wege der Auslegung und Subsumtion, der Analogie und richterlichen Rechtsfortbildung.
  • Die Rechtsphilosophie behandelt die wertenden Maßstäbe des Rechts (insbesondere Gerechtigkeitstheorien, Menschenrechte, Beziehungen zwischen Recht und Moral, Verhältnis von Freiheit und Rechtssicherheit) sowie die analytische Betrachtung des Rechts (Begriff des Rechts, Rechtsquellen).
  • Die Rechtssoziologie hinterfragt unter Einbeziehung empirischer Methoden die soziale Funktion des Rechts und der Juristinnen und Juristen.
  • Die Rechtsökonomik schließlich betrachtet das Recht als Mittel ökonomischer Verhaltenssteuerung.

Das Modul wird entweder als integrierte Veranstaltung „Rechtstheorie“ oder exemplarisch in einem der Einzelbereiche (Methodenlehre, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik) angeboten.