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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Strafrecht

Das Strafrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger und ist für das menschliche Zusammenleben von grundlegender Bedeutung. Inhalt des Strafrechts ist die Frage, ob und wie der Staat gegenüber dem Bürger seine Strafgewalt ausüben darf. Die Fragen der internationalen Bezüge des Strafrechts, wie beispielsweise diejenigen des Völkerstrafrechts, sind allerdings nicht Gegenstand des Einführungsbereichs.

Ob sich ein Bürger strafbar gemacht hat und damit vom Staat zu bestrafen ist, hängt davon ab, ob sich der Bürger wegen eines im Strafgesetzbuch oder in Nebengesetzen, wie beispielsweise dem Betäubungsmittelgesetz, normierten Tatbestands strafbar gemacht hat. Zur Beantwortung dieser Frage sind sowohl der Allgemeine Teil als auch der Besondere Teil des Strafgesetzbuches bzw. andere Nebengesetze nötig.

Der Allgemeine Teil des Strafrechts (§§ 1 – 79b StGB) regelt neben Fragen des Geltungsbereiches des Strafgesetzes u. a. auch die grundlegenden Strukturelemente der Strafbarkeit und die Rechtsfolgenden der Tat. Im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs (§§ 80 –358 StGB) sind die einzelnen Tatbestände aufgelistet.

 

Module innerhalb des Studienbereiches:

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Strafrechts als Instrument insbesondere zur Sicherung der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens (Rechtsgüter) veranschaulichen. Anhand der Materien des Allgemeinen Teils sowie mit Beispielen einfacher Strafrechtsnormen können die Studentinnen und Studenten mit Kriterien der Rechtsanwendung umgehen.

Inhalte: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Stellung und Funktion des Strafrechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Strafgesetzbuches wird erläutert. Schwerpunkt des Moduls ist die Behandlung der Grundlagen des Strafrechts, insbesondere die Lehren von Norm und Tatbestand (einschließlich Vorsatz und Fahrlässigkeit), Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld sowie die Konkurrenzlehre. Diese Themenfelder werden vornehmlich anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte veranschaulicht.

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die neu behandelten Materien des Allgemeinen Strafrechts, vor allem die Beteiligungslehre, darstellen und können zudem Strukturen und Kernprobleme der Eigentumsdelikte interpretieren.

Inhalte: Dieses Modul knüpft nahtlos an das Modul „Einführung in das Strafrecht“ an und beendet die allgemeinen Lehren des Strafrechts mit den Schwerpunkten Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Unterlassen. Auch die Vermittlung der Auslegungsmethoden wird fortgesetzt. Aus dem Besonderen Teil werden die Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Raubdelikte sowie Sachbeschädigung) sowie die Freiheitsdelikte behandelt. Die theoretischen Inhalte werden anhand wichtiger Fälle aus der Rechtspraxis veranschaulicht und didaktisch aufbereitet.

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die Vermögensdelikte des Strafrechts sowie die weiteren examensrelevanten Delikte des Besonderen Teils einschließlich ihrer Auslegungs- und Anwendungsprobleme darstellen und interpretieren, so dass sie die Strafbarkeit eines angenommenen Verhaltens anhand praktischer Fälle methodisch korrekt zu beurteilen vermögen.

Inhalte: Das Modul befasst sich schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten (insbesondere Betrug, Computerbetrug, Untreue, Erpressung) sowie mit den Anschlussstraftaten (Hehlerei, Begünstigung, Geldwäsche). Ferner werden die weiteren examensrelevanten Deliktsarten im Überblick behandelt (Urkundenstraftaten, Straßenverkehrsdelikte, Beleidigung, Brandstiftung, Rechtspflege- und Amtsdelikte).

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können das rechtsstaatliche und liberale Strafverfahrensrecht darstellen und interpretieren und können die Funktion der Verfahrensbeteiligten beschreiben. Die Studentinnen und Studenten können sowohl im Hinblick auf den juristischen Vorbereitungsdienst als auch auf die spätere praktische Tätigkeit die oft konflikthaften Auswirkungen rechtsstaatlicher Grundlagen einer effektiven Strafrechtspflege auf die individuellen Interessen des Betroffenen einschätzen.

Inhalte: Das Modul beinhaltet die Grundlagen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und der deutschen Strafprozessordnung. Schwerpunkte sind die Verfahrensgrundsätze und Prozessmaximen, der allgemeine Gang des Strafverfahrens, die Rechtsstellung und die Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, insbesondere die der Strafverfolgungsorgane und die der Strafverteidigerin und des Strafverteidigers, die strafprozessualen Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht und Fragen der Rechtskraft. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung, anwaltliche Praxis und Einflüsse der Europäisierung berücksichtigt.