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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Das Tutorienprogramm am Fachbereich

Das Tutorienprogramm wurde durch eine studentische Initiative im Wintersemester 1988/89 gegründet.

Was ist Ziel des Tutorienprogramms?

Ziel des Tutorienprogramms ist die fachliche Unterstützung der StudienanfängerInnen durch Studierende höherer Semester zur erfolgreichen Bewältigung ihres Grundstudiums. Die TutorInnen stehen als studentische Mitarbeiter den Problemen der StudienanfängerInnen sehr nahe. Dieses Verhältnis, die hieraus resultierende Atmosphäre und die Tatsache, dass ein Tutorium eine Kleingruppenveranstaltung ist, führen dazu, dass die TutorInnen nicht selten Ansprechpartner für Fragen sind, die sich der eine oder andere Studierende in der Vorlesung oder im Anwendungskurs nicht zu fragen traut.

Was bietet das Tutorienprogramm?

Die TutorInnen bieten wöchentlich stattfindende vorlesungsbegleitende Veranstaltungen in den Bereichen Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht an. Um eine optimale Vorbereitung der Studierenden zu erreichen, stehen sowohl die Fallbearbeitung als auch die Wiederholung und Vertiefung der rechtswissenschaftlichen Theorie im Mittelpunkt der Tutorien. Besonderer Wert wird auf das Erlernen des Gutachtenstils gelegt.

Für wen werden die Tutorien angeboten?

Die Tutorien werden für Studierende der ersten beiden Semester angeboten. Denn gerade die StudienanfängerInnen brauchen für einen guten Einstieg in das Studium eine besondere Unterstützung. Gerade das Erlernen des Gutachtenstils und der Struktur in den ersten beiden Semestern ist eine elementare Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Jeder Studierende kann ein Tutorium in einem der drei Fächer wählen. Für die übrigen beiden Fächer besteht ebenfalls die Möglichkeit ein Tutorium zu besuchen. Allerdings muss sich der Studierende hierfür um frei gebliebene oder frei gewordene Plätze „bewerben“.