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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander (von ius civile - das für die Bürger geltende Recht). Die Bürger sollen ihre unterschiedlichen Interessen grundsätzlich selbst ausgleichen und bestimmen, was eine Person der anderen gegenüber tun darf oder tun soll. Es besteht die sog. Privatautonomie.

Die Bürger bestimmen ihre Rechtsbeziehungen insbesondere durch den Abschluss von Verträgen. Welche Rechte sich aber aus Verträgen oder sonstigen Rechtsbeziehungen ergeben können, wo die Grenzen der privaten Rechtsgestaltung liegen, das wird in den zivilrechtlichen Veranstaltungen ergründet werden.

"Zivilrecht" ist der Oberbegriff für verschiedene Rechtsgebiete, die den besonderen Interessenlagen der beteiligten Personen Rechnung tragen sollen.

Von den vielen Gebieten des Zivilrechts spielt im Einführungsbereich das Bürgerliche Recht eine zentrale Rolle. Im Hauptstudium geht es dann auch um das Arbeitsrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Familien- und Erbrecht und das Zivilprozessrecht.

 

Module innerhalb des Studienbereiches:

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Zivilrechts als Instrument insbesondere zur privatautonomen Gestaltung des Wirtschaftslebens veranschaulichen. Ausgehend von Materien des Allgemeinen Teils sind die Studentinnen und Studenten zudem in der Lage, Kriterien der Rechtsanwendung im Bereich der Rechtsgeschäftslehre zu diskutieren. Außerdem können Studentinnen und Studenten mit den Techniken der Falllösung im Zivilrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) umgehen.

Inhalte: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Stellung und Funktion des Bürgerlichen Rechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird erläutert. Im Mittelpunkt steht dabei der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1 bis 240), der – in hoher Abstraktion – wesentliche Materien zur Regelung des privatautonomen Rechtsverkehrs regelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsgeschäftslehre, deren Kenntnis Grundlage für das Verständnis der übrigen Teile des BGB und des Zivilrechts überhaupt ist.

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können anhand des Gesetzes, der hier zu entwickelten Dogmatik sowie der einschlägigen Rechtsprechung Entstehung und Fortfall der im Allgemeinen Schuldrecht geregelten Ansprüche methodisch und inhaltlich überzeugend beurteilen. Auf Grundlage der Fallbesprechungen können Studentinnen und Studenten darstellen und interpretieren, wie im Aufbau der Anspruchsgrundlagen die verschiedenen Regelungsgebiete des Allgemeinen Schuldrechts ineinander greifen.

Inhalte: Das Modul behandelt die allgemeinen Lehren des Schuldrechts (§§ 241 bis 853 BGB), die grundlegende Bedeutung für alle im BGB und anderen Gesetzen geregelten Pflichten und Ansprüche haben. Insbesondere geht es um Begriff und Inhalt von Schuldverhältnissen, um Entstehung und Fortfall von Ansprüchen, um Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen, um Rücktritt und Rücktrittsfolgen sowie das Recht des Schadensersatzes. Behandelt werden weiterhin Dritthaftung und Drittschutz im Schuldverhältnis sowie die Gesamtschuld.

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die wichtigsten Vertragstypen des BGB in ihrer gesetzlichen Ausprägung interpretieren. Vor allem in den Bereichen Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht können die Studentinnen und Studenten ausdrücken, welches Rechtsregime das dispositive Gesetzesrecht bereithält, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung sicherzustellen und das Risiko von Störungen im Vertragsverhältnis angemessen zu verteilen. Bezüglich der gesetzlichen Schuldverhältnisse können die Studentinnen und Studenten die Instrumentarien verstehen, die das BGB zum Zwecke eines angemessenen Interessenausgleichs in den Fällen bereit hält, in denen es an einem Vertrag als einem privat gesetzten Gefüge von Rechten und Pflichten fehlt. Die Studentinnen und Studenten können außerdem einen Überblick über die Materie des Verbraucherschutzes darstellen und die durch das Gesetz vorgesehen Mechanismen zum Schutz des privaten Verbrauchers benennen.

Inhalte: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung einzelner Vertragstypen des BGB (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete, Bürgschaft) und der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen). Außerdem behandelt das Modul Aspekte des Verbraucherprivatrechts, insbesondere im Hinblick auf umfangreiche Vorgaben aus dem Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft (Verbraucherschutz durch Information, bestimmte Formerfordernisse und/oder durch ein Widerrufsrecht für bestimmte als besonders gefährlich erachtete Vertragstypen).

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht erworbenen zivilrechtlichen Kenntnisse erweitert und vertieft darstellen. Sie verstehen die Strukturprinzipien des Sachenrechts (Abstraktionsprinzip, Publizitätsgrundsatz, Spezialitätsgrundsatz u. a.) und das Verhältnis zum Schuldrecht (Abgrenzung und Rückbindung). Außerdem können die Studentinnen und Studenten die Besonderheiten des Immobiliarsachenrechts und die Funktion des Grundbuchs benennen sowie die Funktion der dinglichen Sicherheiten und die Struktur der Haftung daraus. Sie können darüber hinaus die spezifischen Techniken der Falllösung bei sachenrechtlichen Gestaltungen anwenden.

Inhalte: Gegenstand des Moduls ist das dritte Buch des BGB. Die Darstellung betrifft die Grundlagen und die Institute der Eigentumsordnung. Es geht um Besitz und Besitzschutz, das Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, das allgemeine Grundstücksrecht, den Eigentumserwerb an Grundstücken und an beweglichen Sachen, das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümerin und Eigentümer und Besitzerin und Besitzer und um beschränkt dingliche Rechte, wie die Dienstbarkeiten und die Sicherungsrechte (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht).

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen Rechtsfiguren der Zivilprozessordnung und den Ablauf eines Zivilprozesses darstellen und interpretieren und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht ausdrücken. Die Studentinnen und Studenten können sich - durch Übung am praktischen Fall - mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts beschäftigen.

Inhalte: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechts- mittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Thematisiert wird im Modul vor allem das Individualarbeitsrecht. Die Veranstaltung stellt insbesondere die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und die wichtigsten aus Arbeitsverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor.

Qualifikationsziele: Die Studierenden sollen einen Überblick über das noch immer nicht einheitlich kodifizierte, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch die Rechtsprechung geprägte Arbeitsrecht erhalten. Sie sollen neben Normkenntnissen insbesondere ein Verständnis für die gerade für das Arbeitsrecht bedeutsamen und prägenden sozialpolitischen Fragen bzw. Gegensätze entwickeln.

Das Modul hat das Sonderrecht für Kaufleute zum Gegenstand. Hier werden die Studierenden etwa mit der Publizität des Handelsregisters und der rechtlichen Ausgestaltung des Kommissionsgeschäfts vertraut gemacht und lernen die handelsrechtliche Bedeutung der aus der Umgangssprache vertrauten "Firma" kennen. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG). Es wird jedoch auch ein Überblick über das Recht der praktisch bedeutsamen Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gegeben.

Qualifikationsziele: Die Studierenden sollen einen Überblick über das im HGB geregelte Sonderrecht für Kaufleute und dessen typische Fragestellungen erhalten. Außerdem sollen sie die wesentlichen Strukturen des Gesellschaftsrechts erlernen. Die Studierenden sollen den Umgang mit Gesellschaften in der juristischen Praxis vermittelt bekommen, insbesondere im Hinblick auf relevante Fragen der Innen- und Außenhaftung.

Im Modul „Familien- und Erbrecht“ tun sich die rechtlichen Grundlagen für die allgegenwärtigen familiären Beziehungen auf. Den Studierenden werden grundlegende rechtliche Zusammenhänge und ausgewählte Einzelprobleme des 4. und 5. Buches des BGB vorgestellt - von der Eingehung der Ehe über die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern bis hin zum Erbfall.

Qualifikationsziele: Ziel des Moduls ist die Vermittlung von Grundkenntnissen in den speziellen, an konkreten Lebensgestaltungen anknüpfenden Materien des Familien- und Erbrechts. Die Studierenden sollen dadurch auf die praktische juristische Tätigkeit vorbereitet werden, in der sowohl im außerforensischen Bereich, aber auch innerhalb von Prozessen insbesondere in der anwaltlichen Tätigkeit der Bereich des Familien- und Erbrechts eine hervorgehobene Rolle spielt.