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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Eignung zum Studium der Rechtswissenschaft

Bei der Wahl des Studienfaches ist es sehr wichtig, dass man sich fragt, ob man für das jeweilige Fach auch geeignet ist. Grundsätzlich ist jeder, der das Abitur erfolgreich abgelegt hat, auch in der Lage, das Studium der Rechtswissenschaft zu bewältigen. Dennoch gibt es so etwas wie spezifische juristische Begabungen, spezifische Eigenschaften und Fähigkeiten, die das Studium erleichtern. Derjenige, der sich für das Jurastudium entscheidet, sollte sich außerdem über die Anforderungen bewusst sein und sich in der Lage sehen, diese über einige Jahre bewältigen zu wollen und zu können.

Neben dem notwendigen Fleiß und einer hoher Lernbereitschaft, haben Sie sich Eigenschaften und Fähigkeiten, die man für ein Studium der Rechtswissenschaft erfahrungsgemäß mitbringen sollte, in der Schulzeit zum Beispiel im Deutsch- und Mathematikunterricht angeeignet und erfolgreich unter Beweis gestellt. Freude am Umgang mit der Sprache und am logisch-deduktiven Denken sind gute Voraussetzungen für ein Studium der Rechtswissenschaft!

Aufgabe der angehenden Juristinnen und Juristen während des Studium ist die methodische Bearbeitung und Lösung von Fällen aus dem Rechtsleben mit dem Ziel einer interessensgerechten Konfliktlösung.  Eine gute Falllösung überzeugt durch eine stringente Argumentation. Das wichtigste Werkzeug der Juristin/des Juristen ist also die Sprache, weswegen sich die oder der Studierende mündlich sehr gut ausdrücken können und Spaß am schriftlichen Formulieren haben sollte.

Die Rechtswissenschaft ist durch einen abstrahierenden Denkstil gekennzeichnet, denn in den Gesetzen können nicht alle in Betracht kommenden Sachverhalte abgebildet werden. Vielmehr stellen die Gesetze abstrakte Leitbilder dar, unter die der jeweilige spezielle Sachverhalt subsumiert, d. h. rechtlich eingeordnet, wird. So kann man dem Gesetz beispielsweise nicht entnehmen, wie man Brötchen kauft. Geregelt ist aber, wie Verträge im Allgemeinen zustande kommen. Der Studierende sollte deshalb zusätzlich ein gewisses Abstraktionsvermögen mitbringen.

Der Studierende sollte weiterhin aufgeschlossen für die ganze Breite gesellschaftlicher Fragestellungen mit rechtlichen Bezügen sein, diese neu- und wissbegierig hinterfragen und beleuchten wollen und letztlich die Fähigkeit besitzen, diese Fragestellungen einer Entscheidung zuzuführen. Vorteilhafte Fähigkeiten und Eigenschaften wären also zudem insoweit Aufgeschlossenheit, Neugierde, Wissbegierde und Entscheidungsfreude.

Die juristische Ausbildung, die nicht nur das viereinhalbjährige Studium (Regelstudienzeit), sondern auch die sich daran anschließende zweijährige Referendariatszeit umfasst, ist damit nicht nur eine lange, sondern vor allem auch eine arbeitsintensive Zeit. Gleich von Anfang an muss eine Fülle an Stoff in kurzer Zeit bewältigt werden. Dies ist nur dann zu schaffen, wenn von Anfang an und vor allem kontinuierlich und zeitintensiv gearbeitet wird. Der Studierende sollte daher Lernbereitschaft und die Fähigkeit, gezielt Lern-, Arbeits- und Wiederholungstechniken zu entwickeln mitbringen. Ist man in der Lage, sich für diese lange Zeit zu motivieren, zu disziplinieren und die vorbeschriebenen Anforderungen zu bewältigen, so wird man vor allem nach Voranschreiten des Studiums feststellen, dass es viel Spaß macht und dazu führt, eminent wichtige Vorgänge in der Gesellschaft besser zu verstehen.

Zur Veranschaulichung des verlangten Sprach- und Abstraktionsniveaus können Sie hier eine Musterlösung eines Beispielfalls (mitsamt Aufgabenstellung) aus dem 2. Fachsemester einsehen.