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Italienstudien (B.A.)

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Rechtswissenschaft

Italienstudien – von Deutschland aus betrieben – können zwar keine umfassende Einführung in das italienische Recht leisten. Angestrebt wird aber, das Verständnis für Rechtstexte zu wecken, in die juristische Denk- und Arbeitsweise und deren Rechtsterminologie einzuführen, um damit den Boden für eine vertiefte Betrachtung auch italienischer Rechtstexte während der beiden Auslandssemester zu bereiten.

In der Studienphase I (1. – 4. Semester) sollen insbesondere die für das Wirtschaftsleben eines Landes relevanten Rechtskenntnisse aus dem Öffentlichen Recht und Privatrecht erlernt werden. Zu diesem Zweck wird die Ausbildung hier in das rechtswissenschaftliche Grundstudium bei den Wirtschaftswissenschaften integriert.

In der Studienphase II (5. – 6. Semester) soll dieses Grundlagenwissen in Italien um Spezialkenntnisse über Italiens völker- und/oder europarechtliche Beziehungen erweitert und durch eine rechtsvergleichende Betrachtung der italienischen Rechtsordnung mit anderen Rechtssystemen vertieft werden.