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Geschichtswissenschaft (B.A.)

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Studieren mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen

Was ist eine Behinderung? Wer ist gesundheitlich beeinträchtig und wer entscheidet das? Laut einer Umfrage des Deutschen Studentenwerks bezeichnen sich 13 % der Studierenden bundesweit als "chronisch krank", 2 - 3 % bezeichnen sich selbst als "behindert", 20  - 30 % von beiden Gruppen bezeichnen sich selbst als "stark oder sehr stark beeinträchtig" im Studium.  Wir haben es also mit sehr unterschiedlichen Definitionen von Behinderung und gesundheitlicher Beinträchtigung zu tun und doch müssen alle ihren Platz an der Freien Universität Berlin haben.

Studierende mit für Studium und Prüfungen relevanten gesundheitlichen Beeintächtigungen müssen viele zusätzliche Herausforderungen in ihrem Studium meistern. Sie haben nach dem Berliner Hochschulgesetz (§ 4 Abs. 7, § 9 Abs. 2; § 31 Abs. 3) einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und ggf. auch auf nachteilsausgleichende Regelungen bei der Zulassung zum Studium, im Studium und bei Prüfungen und Abschlussarbeiten. Je nachdem ob es sich um eine Mobilitätsbehinderung, eine Hör- oder Sehbehinderung, eine chronische körperliche oder psychische Erkrankung handelt, kann und will die Universität den Studierenden helfen, ihr Studium dennoch erfolgreich meistern zu können.

Dafür sind nicht nur bauliche Anpassungen, die Zulassung von Hilfsmitteln und Zeitzuschlägen und ggf. weitere Modifikationen in Studium und Prüfungen möglich, sondern es stehen auch Beratungsangebote für die Studierenden bereit. Hierbei ist die Beratungsstelle der FU für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen die zentrale Anlaufsstelle. Dezentral sind das Studien- und Prüfungsbüro, der Bafög-Beauftragte, die dezentrale Frauenbeauftragte und die studentische Studienberatung, sowie die BA-Beauftragten immer ein Ansprechpartner, wenn es darum geht organisatorische Hürden zu nehmen, Hilfe benötigt wird oder wenn es Fragen zur Strukturierung des Studiums gibt.