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Geschichtswissenschaft (B.A.)

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Neueste Geschichte - Neuzeitliche Handschriften

Die Jahrhundertwende 1900 veranlasste überall in Europa die Zeitgenossen zu einer Bilanz der Fortschritte des 19. Jahrhunderts, wie auch zu optimistischen Zukunftsprognosen. Die vorliegende Handschrift erschien als Text in einem dieser resümierenden und in die Zukunft blickenden Werke, in dem die kulturellen und wissenschaftlichen Errungenschaften selbstbewusst vorgestellt wurden: Das „Goldene Buch des Deutschen Volkes an der Jahrhundertwende“ das dem Untertitel zufolge „eine Ueberschau vaterländischer Kultur und nationalen Lebens in 76 Einzeldarstellungen aus der Feder hervorragender Fachmänner“ präsentierte, mit 100 Abbildungen ausgestattet, dokumentierte „Aussprüche und Lebensbeschreibungen lebender deutscher Männer und Frauen“. Der voluminöse Prachtband im Jugendstil-Gewand erschien mit zahlreichen farbigen Kunstbeilagen im Leipziger Verlag von J. J. Weber.

Wählen Sie nach der Transkription der Handschrift (siehe Abbildung) aus, welche die richtige Lösung für das jeweilige DropDown-Felde im Lückentext ist. Anschließend können Sie nach einem Klick auf das Feld „Ergebnis“ herausfinden, ob Ihre Transkription der Handschrift richtig war.

 

Von Gottes
ist der König,
daher ist er auch nur dem
allein
verantwortlich. Er darf seinen Weg und
sein Wirken nur unter diesem Gesichtspunkt
wählen. Diese furchtbar schwere Verantwortung,
welche der König für sein Volk trägt, giebt 
ihm auch ein Anrecht auf
seiner Unterthanen. Daher muß ein Jedermann 
im Volk von der Ueberzeugung durchdrungen sein,
daß er für seine Person mitverantworlich ist für 
.


Der Verfasser der Handschrift war Wilhelm II. (1859 in Berlin geboren, 1941 in Doorn gestorben). Er folgte 1888 seinem Vater als König von Preußen und als Deutscher Kaiser. Er gab infolge seines Herrschaftsverständnisses, seiner öffentlichen Auftritte und Reden und seiner weltpolitischen Anschauungen der Zeit des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts ihr Gepräge. Der Industrielle, Intellektuelle und Zeitgenosse Wilhelms, Walther Rathenau sprach deshalb von der „Wilhelminischen Epoche“.

Im Gegensatz zur Lehre vom Gesellschaftsvertrag, wie sie in der Aufklärung im 18. Jahrhundert formuliert worden war und auf die sich z.B. der preußische König Friedrich II. (1712-1786), er regierte von 1740 bis 1786 berief, hing Wilhelm II. dem Gottesgnadentum an. Diese Herrschaftsidee begründete im Mittelalter und bis zu Epoche des sogenannten Absolutismus im 17. und frühen 18. Jahrhundert die monarchische Gewalt. Sie erlebte eine letzte Blüte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bei Monarchen wie dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861), er regierte von 1840 bis 1861 bis zu seiner Entmündigung. Im Gottesgnadentum war der Monarch zuerst Gott und dann erst seinem Volk und seinen Untertanen verpflichtet. Wilhelm II. bringt dies in dem Satz zum Ausdruck, er als König und Kaiser – Rex und Imperator setzt er unter seinen Namenszug – „darf seinen Weg und sein Wirken nur unter diesem Gesichtspunkt wählen“. Der Untertan - Wilhelm II. vermeidet bewusst den Begriff „Staatsbürger", der mit Rechten und Pflichten ausgestattet und seit der Französischen Revolution in Europa als geläufig galt - war dementsprechend seinem Monarchen zur Treue ebenso verpflichtet, wie zum Dienst an seinem Vaterland, dem Königreich Preußen und dem Deutschen Reich.