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Italienstudien (B.A.)

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Rechtswissenschaft

Wenn Sie Rechtswissenschaft als Bausteinfach wählen, werden Sie in die Rechtssysteme der Bundesrepublik Deutschland sowie der Italienischen Republik und des internationalen Rechts eingeführt. Sie gewinnen ein Verständnis für Normen und Rechtstexte, lernen die juristische Denk- und Arbeitsweise kennen und machen sich mit der juristischen Fachsprache vertraut. Damit bereiten Sie den Boden für eine vertiefte Betrachtung auch italienischer Rechtstexte, die Sie während der beiden Auslandssemester erlangen werden. 

In der Studienphase I (1. – 4. Semester) sollen insbesondere die für das Leben eines Landes relevanten Rechtskenntnisse aus dem Öffentlichen Recht und Privatrecht erlernt werden. 

In der Studienphase II (5. – 6. Semester) soll dieses Grundlagenwissen in Italien um Spezialkenntnisse über Italiens völker- und/oder europarechtliche Beziehungen erweitert und durch eine rechtsvergleichende Betrachtung der italienischen Rechtsordnung mit anderen Rechtssystemen vertieft werden. 

Jedes Jahr unterrichten italienische Gastdozierende spezielle rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen für die Italienstudien. Neben „Diritto costituzionale“ und „Diritto privato“ bieten sie Kurse in den verschiedensten Bereichen des italienischen, europäischen und internationalen Rechts wie zum Beispiel: „Diritto internazionale, europeo ed italiano delle migrazioni“, „Diritto civile della globalizzazione“ oder „Diritto internazionale dei conflitti armati“