Fu-logo-text-2x
Drucken

Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.)

Diese Seiten können nicht richtig dargestellt werden, da Sie Ihren Internet Explorer mit aktivierter Kompatibiltätsansicht verwenden. Wir empfehlen 'fu-berlin.de' aus der Liste der Websites mit aktivierter Kompatibilitätsansicht zu entfernen:

  1. Blenden Sie bitte in Ihrem Internet Explorer die Menüleiste ein, indem Sie entweder 'Alt' drücken oder in der Adressleiste mit der rechten Maustaste klicken und dann 'Menüleiste' auswählen.
  2. Klicken Sie auf 'Extras' und wählen das Menü 'Einstellungen der Kompatibilitätsansicht' aus.
  3. Wählen Sie unter 'Zur Kompatibilitätsansicht hinzugefügte Websites' 'fu-berlin.de' aus.
  4. Klicken Sie auf 'Entfernen'.

Finance, Accounting, Taxation

Die folgende Fallstudie beschäftigt sich mit der Frage, warum es notwendig ist, in einem Unternehmen eine Kosten- und Erlösrechnung einzurichten und es soll gezeigt werden, wie sich auf dieser Basis unternehmerische Entscheidungen fundieren lassen.

Die Software GmbH hat 5 fest angestellte Mitarbeiter, für die jährlich 167.000€ Personalkosten anfallen und zwar vor allem für die Entwicklung neuer Programme. Die Gebäude, in denen das Unternehmen seinen Sitz hat, verursachen 28.000€ Mietkosten pro Jahr.

Derzeit wird ein einziges Software-Programm verkauft. Dessen Produktionskosten betragen 2€ pro Stück für das Brennen auf eine DVD sowie 3€ pro Stück für Verpackung und Handbuch. Der Verkaufspreis liegt bei 135€ pro Stück. Einer realistischen Unternehmensplanung zur Folge ist davon auszugehen, dass Sie im Geschäftsjahr 2.000 Programme verkaufen können (verkaufte Menge = Absatz). Weitere Produkte anzubieten ist in diesem Jahr nicht geplant.

Entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind. Nach Ihrer Antwort können Sie durch Drücken auf den Ergebnis-Button am unteren Ende der Seite prüfen, ob Sie mit Ihrer Antwort richtig oder falsch gelegen haben. Wenn Sie abschließend über die einzelnen Fragen scrollen, erhalten Sie ein inhaltliches Feedback zur richtigen Antwort.

richtig
falsch
Im Geschäftsjahr fallen Fixkosten (Kosten, die unabhängig von der Anzahl der produzierten Programme anfallen) und die variablen Stückkosten (Kosten, die in Abhängigkeit von der Anzahl der produzierten Programme anfallen) an. Die gesamten Kosten (Fixkosten + variable Kosten) für das Geschäftsjahr betragen 205.000 EUR.
Fixkosten = Personalkosten + Mietkosten = 167.000 EUR + 28.000 EUR = 195.000 EUR. Variable Kosten = Kosten für Brennen der DVD + Kosten für Verpackung/Handbuch = 2 EUR + 3 EUR = 5 EUR x 2.000 verkaufte Programme = 10.000 EUR. Die gesamten Kosten betragen 205.000 EUR (195.000 EUR + 10.000 EUR).
Wenn die Software GmbH wie geplant 2.000 Programme produziert und verkauft, beträgt der Gewinn 270.000 EUR.
Der Gewinn für das Geschäftsjahr ergibt sich aus den Erlösen aus dem Verkauf der produzierten Programme abzüglich der Gesamtheit der im selben Zeitraum angefallenen Kosten. D.h. Gewinn = (Preis x Menge) – (Fixkosten + variable Kosten) = (135 EUR x 2.000 Stück) – (195.000 EUR + (5 EUR x 2.000 Stück)) = 65.000 EUR.
Sie haben die Möglichkeit, einen zusätzlichen Mitarbeiter einzustellen, der sich mit dem Marketing der Software-Produkte beschäftigt. Dieser Mitarbeiter würde im Jahr 35.000 EUR Personalkosten verursachen und durch die initiierten Werbemaßnahmen könnten nunmehr 2.400 Programme abgesetzt werden. Da sich dadurch der Gewinn um 17.000 EUR erhöht, sollte der Mitarbeiter eingestellt werden.
Die Einstellung des Mitarbeiters ist vorteilhaft, wenn dadurch der Gewinn im aktuellen Geschäftsjahr steigt. Die benötigte Formel ist dieselbe wie in Aufgabe 2: Gewinn = (Preis x Menge) – (Fixkosten + variable Kosten) = 135 EUR x 2.400 Stück(230.000 EUR + (2.400 EUR x 5 EUR)) = 324.000 EUR242.000 EUR = 82.000 EUR. Da der Gewinn von 65.000 EUR auf 82.000 EUR (+ 17.000 EUR) steigt, ist der Mitarbeiter einzustellen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Softwareentwickler einzustellen, der eine ausgezeichnete Idee für die Entwicklung einer neuen Software hat. Er würde in diesem Jahr 55.000 EUR Personalkosten verursachen. Da jedoch mit einem verkaufsfähigen Produkt (d.h. einem Gewinnbeitrag) frühestens nächstes Jahr zu rechnen ist, sollte der Entwickler auf keinen Fall eingestellt werden.

Es handelt sich um eine komplexe Fragestellung, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Soll der Gewinn im laufenden Geschäftsjahr maximiert werden (einjähriger Entscheidungshorizont), ist der Mitarbeiter nicht einzustellen, da den zusätzlichen Fixkosten keine Umsatzerlöse gegenüber stehen. Bei einer mehrjährigen Betrachtungsweise sind u.a. folgende Fragen zu beurteilen:

Wie wahrscheinlich ist es, dass der Mitarbeiter tatsächlich ein marktreifes Produkt entwickelt? Existiert ein Markt für die neue Software? Werden weitere Kosten verursacht (z.B. Erschließung neuer Absatzkanäle)? Muss die Software GmbH einen langfristigen Kredit (Fremdkapital) aufnehmen? Passt der neue Mitarbeiter in das bestehende Team der Systementwickler?

Sie sehen, dass betriebswirtschaftliche Entscheidungen sich nicht nur auf eine Dimension beschränken (hier die Kostenrechnung), sondern regelmäßig in weitere Bereiche (z.B. Produktion, Absatz, Finanzierung, Personalwirtschaft) hinein wirken.

Sie erhalten ein Feedback zu den einzelnen Antworten, indem Sie auf das klicken.