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START: Der Online-Studieneinstiegs-Assistent

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Semesterunterlagen, Campuscard und Rückmeldung

Auf dieser Seite erfahren Sie, für welche Angelegenheiten die Studierendenverwaltung zuständig ist. Für Sie besonders wichtig sind die hier aufgeführten Informationen.

Nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten Sie Zugriff auf das ZEDAT-Portal. Hier finden Sie unter dem Punkt "Dienste" den Link Campuscard. Über diesen Link erhalten Sie einen QR-Code zum Ausdrucken oder Herunterladen. Mit dem QR-Code können Sie sich an einem der fünf Ausgabe-Automaten ihre Campuscard erstellen lassen. Anschließend muss die Campuscard am Validierungs-Automaten mit einer Gültigkeit versehen werden.

Die Campuscard gilt als Studierendenausweis, Semesterticket, Bibliotheksausweis und zum Aufladen von Guthaben und Bezahlung an den Mensakassen. Darüber hinaus kann man mit ihr die Garderobenschränke sowie die Drucker und Kopierer der FU Berlin nutzen. Weitere Informationen gibt es unter www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/campuscard.

Immatrikulationsbescheinigungen als Nachweis des Studierendenstatus (z. B. für Kindergeld, Krankenkasse usw.) und die Beitragsquittung können nach Aktivierung des FU-Accounts eigenständig ausgedruckt werden.

Das Semesterticket gilt während der gesamten Semesterzeit. Es ist auf allen Linien der Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) im Tarifbereich „Berlin ABC“ (Berlin und Umland) gültig. Ein Fahrrad, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, ein Kinderwagen, Gepäck oder ein Hund können unentgeltlich mitgenommen werden. Das Ticket kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Bei der Ausstellung kann eine Campuscard mit oder ohne Foto gewählt werden. Ohne Foto gilt die Campuscard nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Weitere Informationen zum Semesterticket bietet das Semesterticketbüro des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Freien Universität Berlin. Dort erfahren Sie auch, wie Sie einen finanziellen Zuschuss oder die Befreiung vom Semesterticket beantragen können.

Die Rückmeldung zum Folgesemester muss bis zum letzten Freitag der Vorlesungszeit geschehen. Etwa vier Wochen vor der Rückmeldefrist erhalten Sie von der Studierendenverwaltung per E-Mail an Ihre FU-Adresse die Rückmeldeaufforderung.

Die Rückmeldung erfolgt online über das ZEDAT-Portal und beinhaltet die Zahlung der Semestergebühren und -beiträge und ggf. die Erfüllung weiterer Rückmeldevoraussetzungen.

Wenn Sie sich erfolgreich rückgemeldet haben, erhalten Sie eine Rückmeldebestätigung an Ihre FU-Mailadresse und können Ihre Campuscard fürs kommende Semester validieren.

Damit Briefe von der Universität auch bei Ihnen ankommen, ist es wichtig, dass Sie im ZEDAT-Portal immer Ihre aktuelle Adresse angegeben haben. Sollten Sie also umgezogen sein, können Sie Ihre neue Adresse ganz einfach selber ändern. Sollten Briefe an Sie nicht zugestellt werden können, können Sie die Unterlagen im Studierenden-Service-Center abholen.

Wer im Verlauf des Studiums ein Praxis- oder Auslandssemester plant oder aus anderen, z.B. gesundheitlichen, Gründen pausieren muss, kann zeitgleich mit der Rückmeldung im ZEDAT-Portal ein Urlaubssemester beantragen.

Gut zu wissen: Während einer Beurlaubung werden nur Ihre Hochschulsemester, nicht aber Ihre Fachsemester gezählt. Hochschulsemester sind alle Semester, die Sie an deutschen Hochschulen insgesamt studiert haben. Fachsemester sind lediglich die Semester, die Sie in Ihrem aktuellen Studiengang verbracht haben. Diese Unterscheidung kann für Sie z.B. wichtig sein, wenn Sie BAföG beziehen.