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Veterinärmedizin (Staatsexamen)

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Aufbau des Studiums

Das Studium der Tiermedizin ist über die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) geregelt. Es teilt sich in zwei große Abschnitte: den vorklinischen (4 Semester) und klinischen Abschnitt (7 Semester). Die Stundenpläne sind „verschult“, d.h. bis auf wenige Ausnahmen ist streng vorgegeben, wann welcher Kurs zu absolvieren ist. Dafür ist für jeden Studierenden des entsprechenden Semesters ein Kursplatz garantiert. Während des Semesters gibt es zahlreiche „kleinere“ Prüfungen (Testate, Vorseminare), die bestanden werden müssen, um zu den „großen“ Prüfungen zugelassen zu werden. Die „großen“ Prüfungen (Vorphysikum, Physikum, 1., 2., 3. Teil des Staatsexamens) finden in der Regel in den Sommer-Semesterferien (=vorlesungsfreie Zeit) statt. Die meisten Prüfungen sind mündlich, z.T. mit praktischen Anteilen oder verbunden mit einem schriftlichen Bericht und dürfen bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Praktika werden z.T. in den Semesterferien oder im Praktischen Jahr (9./10.) Semester durchgeführt. Abgeschlossen ist das Studium der Veterinärmedizin nach bestandenem Staatsexamen.

Studienverlaufsplan

Studienjahr 1
Studienjahr 2
Studienjahr 3
Studienjahr 4
Studienjahr 5
Studienjahr 6