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Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (B.A.)

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Infos zum Zulassungsverfahren

Nun stehen Ihnen alle Informationen zum Aufbau, den Inhalten und der Konzeption des Studiums der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Freien Universität zur Verfügung. Auf dieser und der folgende Seite soll abschließend das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren vorgestellt werden.

Das Auswahlverfahren berücksichtigt ausschließlich die Abiturnote, das Belegen bestimmter Schulfächer und abgeschlossene Berufsausbildungen. Studieneingangstests, Motivationsschreiben oder Bewerbungsgespräche sind für das Auswahlverfahren nicht vorgesehen. Die Zulassung erfolgt in drei verschiedenen Hauptquoten:

  • Abiturbestenquote (20% der Studienplätze)

Die Zulassung erfolgt ausschließlich aufgrund der im Abitur erworbenen Endnote. Die Noten erfahren keine Auf- oder Abwertung.

  • Hochschulquote (60% der Plätze)

Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der Abiturnote, die durch das Belegen bestimmter Schulfächer aufgewertet werden kann.

Für das Kernfach PuK werden folgende Schulfächer berücksichtigt:

-          Leistungskurs Deutsch oder Englisch

-          Politische Weltkunde/Sozialkunde bei durchgängiger Belegung in den letzten vier Schulhalbjahren

(Voraussetzung: mindestens 11 Punkte in der Abiturprüfung oder im vierten Schulhalbjahr).

Berücksichtigt werden zudem studienrelevante Tätigkeiten (Ausbildung/Praktikum/Berufstätigkeit) im Umfang von mindestens drei Monaten Vollzeit.

Die Erfüllung dieser Kriterien kann die Zulassungschancen verbessern, ist aber keine Bewerbungsvoraussetzung.

  • Wartezeit (20% der Plätze)

In dieser Quote wird nach Wartezeit zugelassen. Dabei gilt, dass Bewerber mit höherer Wartezeit zuerst zugelassen werden. Als Wartesemester gilt die Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und dem Bewerbungszeitpunkt – Zeiten, in denen Sie bereits an einer Hochschule in der EU (bzw. Island, Liechtenstein oder Norwegen) immatrikuliert waren, können nicht berücksichtigt werden.

>> Ausführliche Infos zum Numerus Clausus und Zulassungsverfahren an der Freien Universität