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Politikwissenschaft für das Lehramt (B.A.)

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Parlamentarisches Regierungssystem in der BRD

Das Recht des Parlaments, die „Regierung aus politischen Gründen jederzeit abberufen zu können“, gilt für viele als das „allein maßgeblich[e] Merkmal“, um parlamentarische Demokratien typologisch einzuordnen. Hat ein Parlament – wie z.B. der Bundestag – dieses Recht, ist es konstitutiver Bestandteil eines parlamentarischen Regierungssystems. Im Kontrast zur „klassischen“ Gewaltenteilungslehre beruht ein solches Regierungssystem auf einer Verschränkung von Legislative und Exekutive. Das Recht zur Abberufung des Regierungschefs ist allerdings keine bloß formale Kompetenz eines Verfassungsorgans, sondern hat weit reichende Folgerungen für den politischen Prozess. Vor allem prägt es die Arbeitsweise des Parlamentes und strukturiert die Rolle von Parteien und Fraktionen. Dies gilt selbstredend auch für das parlamentarische Regierungssystem in der Bundesrepublik und für den Bundestag.

(W. Steffani, Parlamentarisches und präsidentielles Regierungssystem, in: Lexikon der Politik. Band 3, Die westlichen Länder, hrsgg. von M.G. Schmidt, München, S. 288-295)

Aufgabe

Welche der folgenden Merkmale prägen das parlamentarische Regierungssystem in der Bundesrepublik Deutschland?

Diese Aufgabe stammt aus dem Studienmodul "Grundlagen des politischen Systems".
 
ja
nein
Fraktionsdisziplin

Rechtlich ist Fraktionszwang ausgeschlossen; Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und stimmen nur nach ihrem Gewissen ab. Davon unberührt bleibt, dass in Fraktionen über das Abstimmungsverhalten intensiv diskutiert wird, um eine einheitliche Position zu erarbeiten, an die sich die Abgeordneten möglichst halten sollen. Fraktions- und Koalitionsdisziplin verringern somit die Wahrscheinlichkeit, dass Gesetzgebungsvorhaben blockiert werden und tragen dazu bei, die Regierungsfähigkeit zu sichern.

Imperatives Mandat

Bei einem imperativen Mandat wird das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten festgelegt. Anders gesagt, hier sind rechtlich verbindliche Weisungen und Aufträge an Abgeordnete möglich (z. B. durch eine Partei oder Fraktion). Dies ist bei Abgeordneten des Bundestages verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Dualismus zwischen Regierungsmehrheit und Opposition

Der Dualismus zwischen Regierungsmehrheit und Opposition verändert die klassische Vorstellung institutioneller Gewaltengliederung. Nicht mehr Parlament und Regierung stehen sich als Gesamtinstitutionen einander gegenüber. Vielmehr fällt im „neuen Dualismus“ die Aufgabe, die Regierungsmehrheit zu kontrollieren, vor allem der Opposition zu, während die Regierungsfraktionen „ihre“ Regierung unterstützen.

Inkompatibilität von Regierungsamt und Parlamentsmandat

Parlamentarische Regierungssysteme beruhen auf der Funktionseinheit von Regierung und Regierungsmehrheit. Die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat würde einem solchen Funktionszusammenhang widersprechen. Kanzler/innen und Minster/innen sind in Deutschland daher meist auch Abgeordnete, was verfassungsrechtlich möglich und politisch geboten ist.

Geschlossene Exekutive (Staatsoberhaupt = Regierungschef)

Anders als im präsidentiellen System wie der USA, wo der Präsident/die Präsidentin die Administration leitet und zugleich Staatsoberhaupt ist, ist in parlamentarischen Systemen die Exekutive geteilt. In der Bundesrepublik ist der Kanzler/die Kanzlerin nur Leiter/in der Regierung, während der Bundespräsident Staatsoberhaupt ist.

Möglichkeit der Parlamentsauflösung durch Regierungschef/Staatsoberhaupt

Der Bundestag kann durch den Bundespräsidenten aufgelöst werden, wenn der Bundestag eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin negativ beantwortet und der Kanzler/ die Kanzlerin daraufhin die Auflösung beim Bundespräsidenten beantragt. Der Bundespräsident kann den Bundestag auch auflösen, wenn bei einer Kanzler/-innenwahl in der dritten Wahlphase keine absolute Mehrheit erreicht wurde.

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