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Japanstudien (B.A.)

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Sozialwissenschaftliche Japanstudien

Tanaka Taro ist 17 Jahre alt und lebt im Bezirk Shinjuku in Tokio. Er interessiert sich sehr für Politik und verfolgt deshalb häufig politische Diskussionen in den Medien. Besonders interessant findet er die Proteste gegen Atomkraft seit 2011. In drei Wochen darf er nach seinem 18. Geburtstag das erste Mal wählen. Bereits jetzt durchfahren Autokorsos mit Lautsprecherwagen die Straßen, um lautstark die Namen der Partei, der Kandidaten und Wahlkampfslogans zu verkünden. Taro weiß, dass die Namen der Kandidaten und Parteien sehr wichtig sind, da er sie während der Stimmabgabe per Hand auf den Wahlzettel schreiben muss; es gibt also keine Kandidatenliste zum Ankreuzen. Als gut informiertem Erstwähler ist Taro auch bewusst, dass er zwei Stimmen hat. Mit der ersten wählt er in Verhältniswahl eine Partei, mit der zweiten einen Kandidaten in Mehrheitswahl. Ein Bild seines Favoriten ist übrigens recht einfach zu finden, denn die genormten Wahlplakate mit Konterfeis aller Kandidaten finden sich immer an der gleichen, staatlich zugewiesenen Stelle. Das Anbringen von individuellen Wahlplakaten an Wänden und Straßenlaternen ist nämlich untersagt.

Taro hat auch bereits an einer Kundgebung seines Favoriten teilgenommen. Nachdem dieser eine Rede gehalten hat, ging er aktiv auf die versammelten Zuhörer zu und schüttelte ihnen die Hände – auch Taro. Für die Zukunft wünscht sich Taro auch Politiker zu werden. Bald möchte er an einer bekannten Universität Rechtswissenschaften studieren. Mit 25 Jahren erlangt er das passive Wahlrecht für das Unterhaus. Bis dahin wird er mit seinem Studium fertig sein und kann seinem Karrierewunsch nacheifern.

richtig
falsch

Es gibt vorgefertigte Kandidatenlisten zum Ankreuzen.

Anders als in Deutschland gibt es in Japan keine Liste mit den Namen der Kandidaten darauf. Stattdessen müssen die Wähler den Namen ihrer Kandidaten selber schreiben. 

Lautsprecherwagen durchfahren die Gegend, während sie lautstark die Namen der Kandidaten und Wahlkampfslogans verkünden.

Während des Wahlkampfes, der ca. 3 Wochen vor der Wahl beginnt, durchfahren Autokorsos mit Lautsprechern die Stadt oder Kommune. Über die Lautsprecher werden die Namen von Partei und Kandidaten lautstark verkündet. Auf dem Wagen sind außerdem Banner angebracht, auf denen der Name der jeweiligen Partei und die Namen der Spitzenkandidaten geschrieben steht.

Das Wählen in Japan ist ab 18 Jahren erlaubt.

Seit diesem Jahr (2016) erlaubt das japanische Wahlrecht, wie in Deutschland, das Wählen ab 18 Jahren. 

Während der Stimmabgabe müssen die Wähler den Namen von Partei und Kandidat selber schreiben.

Im Unterschied zu anderen Demokratien müssen die Wählerinnen und Wähler in Japan den Namen ihrer Partei und des Kandidaten selber schreiben. 

In Japan erhält man das passive Wahlrecht mit 20 Jahren.

Das japanische Wahlrecht sieht für das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit durch andere Wahlberechtigte, ein Mindestalter von 25 Jahren vor. Dies gilt aber nur für Wahlen zum Unterhaus, für Bürgermeister und Präfektur- und Kommunalparlamente. Kandidaten für das Oberhaus sowie für das Gouverneursamt in den Präfekturen gilt ein Mindestalter von 30 Jahren. 

Es gibt zwei Stimmen: Eine für die Partei (Verhältniswahl) und eine für den Kandidaten (Mehrheitswahl).

In Japan haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit einer Stimme bestimmen sie in einfacher Verhältniswahl die Partei, während sie mit einer weiteren Stimme in einfacher Mehrheitswahl den Kandidaten wählen. 

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